Newsletters | 2021 | April

Mängelursachen / Haftung Bunker ROT

Im Newsletter „November 2020“ hat der VR orientiert, dass wir den Platzbauer und das Architekturbüro mit einem Gutachten konfrontiert haben. Hartmut Schneider, ein auch von Gerichten anerkannter Experte aus Deutschland, hat ein umfangreiches Gutachten verfasst, in welchem u.a. auch Bodenproben von Labors eingeflossen sind. Leider ist unsere Vermutung, wonach der Platzbauer falsches Material verwendet hat, in dieser Form nicht bestätigt worden. Herr Schneider hat kaum Anhaltspunkte für eine Haftbarmachung des Platzbauers gefunden. Hingegen sieht der Gutachter mögliche Fehler in der Planung und Überwachung.

Der Verwaltungsrat hat an seiner letzten Sitzung entschieden, dass die Situation mit dem Platzbauer als abgeschlossen gilt und ihm gegenüber keine weiteren Schritte unternommen werden.

Allfällige Forderungen gegenüber dem Architekten sind in Abklärung. Die Versicherung des Architekten hat inzwischen ihrerseits ein Kurzgutachten vorgelegt. Es finden demnächst Gespräche mit dessen Haftpflichtversicherung statt.

Freundliche Grüsse

Für den Verwaltungsrat
Urs Kaiser, VRP