Newsletters | 2021 | April

Turnierbetrieb

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. März 2021 nur in einem ganz eingeschränkten Umfang Lockerungen zu den Covid-19 Massnahmen erlassen. Hinsichtlich des Golfsports bleiben die im jüngsten Schutzkonzept ab 1.3.21 festgehaltenen Massnahmen bis auf Weiteres unverändert. Zusammengefasst heisst das:

Offen sind erfreulicherweise mit den entsprechenden Schutzmassnahmen:

  • der Golfplatz (Pflicht zur Teetime-Reservation zwecks Rückverfolgungsmöglichkeit)
  • alle Outdoor-Übungsanlagen
  • die Garderoben
  • der Caddyraum

Erlaubt sind unter Einhaltung der Schutzmassnahmen:

  • Golf-Unterricht im Freien, als Einzel- wie auch als Gruppen-Unterricht bis max. 15 Personen inkl. Golflehrer
  • Registrierte Privatrunde (früher EDS) für alle

Noch nicht erlaubt sind aber:

  • Golfturniere aller Art, so auch z.B. Matchplay-Wettkämpfe oder Team-Wettkämpfe
  • Veranstaltungen wie z.B. Eröffnungsanlässe

Hinsichtlich des Restaurants, der Terrassen sowie des Proshops behalten die im Schutzkonzept erwähnten Vorgaben einstweilen unverändert ihre Gültigkeit.

Die Taskforce von Swiss Golf ist laufend mit den entscheidenden Stellen im Kontakt und versucht alles zu unternehmen, weitere Erleichterungen so rasch als möglich zu erwirken. Dazu ein Zitat aus der Pressemitteilung von Swiss Olympic vom 19.03.2021:

«Auch der Breitensport lebt von Wettkämpfen. Swiss Olympic wird daher die Erwartungen und Forderungen des Sports im Hinblick auf die notwendigen, hoffentlich bald erfolgenden Öffnungsschritte erneut bestimmt einbringen und konsequent vertreten».

Wir sind zuversichtlich, dass in absehbarer Zeit entsprechende Entscheide des Bundesrates zu erwarten sind, welche unseren Mitgliedern einen motivierenden Ausblick geben.

Ihr Wylihof-Team